Impressum
Portiunkula-Ablaß am 2. August

Kirchliche Bestimmungen:
Der Portiunkula-Ablaß kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in allen Pfarrkirchen und diesen gleichgestellten Kirchen (Kuratiekirchen) der Diözese sowie in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien gewonnen werden (jedoch nur einmal als vollkommener Ablaß). Er kann auch für Verstorbene, nicht aber für andere noch lebende Mitmenschen gewonnen werden.

Bedingungen:
1. Empfang des Bußsakramentes (mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde) und der Eucharistie sowie Gebet
    nach Meinung des Hl. Vaters (= Gebet nach freier Wahl, oder ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria).
2. Besuch einer Pfarrkirche (oder dieser gleichgestellten Kirche, s. o.) mit dem Gebet Vaterunser und dem
    Glaubensbekenntnis.

Die unter 1. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Jedoch sollten der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters sinnvollerweise am Ablaßtag selber geschehen.
Eine weitere Voraussetzung zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses ist, daß man sich innerlich frei macht von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde, auch an eine bewußte läßliche Sünde.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablaß (Gott will uns ganz, nicht halb; so verlangt der vollkommene Ablaß entschiedene Umkehr, ganze Hinwendung zu Gott, Rückkehr zu jener ersten Liebe, die Christus das große erste Gebot nennt).


Zur Geschichte:
Papst Honorius III. bewilligte diesen Ablaß auf Bitten von Franziskus im Jahr 1223 auf ewige Zeiten, und setzte ihn auf den 2. August fest. Dieser Ablaß wurde feierlich in der Portiunkula, der Kirche ‚Unserer Lieben Frau von den Engeln' verkündigt. Die Basilika Santa Maria degli Angeli - dort befindet sich das Kirchlein Portiuncula - ist der Obhut der den Franziskaner-Observanten (OFM) anvertraut.

Die Gewährung dieses Ablasses wurde in der Folge von Gregor XV. auf alle Kirchen der drei von Franziskus gestifteten Orden ausgedehnt und gilt heute für alle Kirchen.

Alle Gläubigen, die am heutigen 2. August an einer heiligen Messe oder einem Gebetstreffen teilnehmen, können einen vollkommenen Ablaß gewinnen. Dazu bedarf es der üblichen Bedingungen: Beichte, aufrichtige Reue, Kommunionempfang, Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters

Der Ablaß (lateinisch „indulgentia") gehört zur Bußpraxis der Kirche und ist Teil der Verwirklichung des dritten Aspekts des Sakraments der Buße. Neben dem reumütigen Herzen („contritio cordis") und dem ausgesprochenen Bekenntnis der Sünden („confessio oris") bedarf es zur Sündenvergebung der Genugtuung durch Werke („satisfactio operis").

Das Gesetzbuch der lateinischen Kirche (Codex Iuris Canonici, can. 992) und der „Katechismus der Katholischen Kirche" (Nr. 1471) bestimmen den Ablaß als „Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet".

Die „zeitlichen Sündenstrafen" sind eine Genugtuung in Form einer Buße, die jeder Sünder für seine Sünden leisten muß, auch nachdem diese in der Beichte vergeben wurden. Der Ablaß ist ein besonderer göttlicher Gnadenakt und vollzieht sich nach der im Bußsakrament gewährten Vergebung.


Aus dem Gnadenschatz der Kirche:
Dem Gläubigen, der das Gebet < En ego, o bone et dulcissime Jesu > vor dem Bild des gekreuzigten Heilands nach Empfang der heiligen Kommunion betet, wird an jedem Freitag der Fastenzeit und am Karfreitag ein Vollablaß gewährt, an allen anderen Tagen des Jahres ein Teilablass.

"O gütiger und milder Jesus, vor Deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und flehe Dich inständig an: Präge meinem Herzen lebendige Gefühle des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe ein sowie wahre Reue über meine Sünden und den ganz festen Willen, mich zu bessern. Voll Liebe und Schmerz schaue ich auf deine heiligen fünf Wunden und betrachte sie in meinem Geiste. Dabei halte ich mir vor Augen, was im Hinblick auf Dich, o guter Jesus, schon der Prophet David über Dich sagte: "Sie haben Meine Hände und Füße durchbohrt; alle Meine Gebeine haben sie gezählt."



Bild: Gnadenkreuz vom Erscheinungsort Heroldsbach bei Forchheim/Bayern


Impressum
zurück zur Hauptseite