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Die
Handkommunion als Folge einer Naturalisierung des hl. Messopfers
Dr.
Gabriele Waste
1.
Die Handkommunion - ein Bruch mit der Tradition
Die Handkommunion wurde im Anschluss an das II. Vatikanum durch
die Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969 (AAS 61 [1969] 541-545)
wieder eingeführt. Diese Ermöglichung der
Handkommunion lässt sich aber nicht unter Berufung auf ein vorgebliches
„wiederentdeckte(s) Prinzip der aktiven Teilnahme aller an der Liturgie"1
theologisch rechtfertigen. Denn zwischen der Kommunionspendung in
die Hand, die in den ersten christlichen Jahrhunderten praktiziert wurde,
und der modernen Form besteht sowohl von den theologischen Grundlagen als
auch von den pastoralen Prinzipien her ein großer Unterschied, der
die großen innerkirchlichen Umwälzungen, vor allem aber den
gnostisch-naturalistischen Einbruch in der nachkonziliaren Epoche evident
macht.
1.1.
Die überlieferten Formen der Kommunionspendung2: Das Gesetz
des Empfangens
Ab dem 3. Jahrhundert finden sich in einzelnen Kirchenprovinzen
Zeugnisse für einen Kommunionritus, bei dem die Hand bzw. die Hände
des Empfängers mit dem Leib des Herrn in Berührung kam. Es handelt
sich allerdings nicht um die „Handkommunion" im heutigen Sinn, weshalb
dieser Begriff dafür auch nur äußerst vorsichtig anzuwenden
ist.
Nach dem Jahr 800 lässt sich diese Form des Kommunionempfangs
nur noch als Privileg des Klerus nachweisen. Wegen der Gefahr der Verunehrung
durch Häretiker lehnte die Synode zu Cordoba 839 das Ansinnen der
Casianer ab, die heilige Kommunion nach Weise der Leviten auf die Hand
zu empfangen. Die Mundkommunion wird als einzig zulässig auch in der
Missa Illyrica und in der byzantinischen Liturgie bezeugt. Diese Art des
Kommunionempfangs scheint nach Mario Righetti im 6. Jahrhundert bereits
weiter verbreitet gewesen zu sein, als man früher angenommen hatte.
Nach dem bekannten Liturgiewissenschaftler Klaus Gamber erfolgte die Abschaffung
der Handkommunion bereits vom 576. Jahrhundert an. Außerdem war die
„Handkommunion" überall da unmöglich, wo die Kommunionspendung
durch Eintauchen erfolgte - ein Brauch, der sich gegen Ende des 8. Jahrhunderts
auch in den Gemeinden verbreitete. Ein besonderes
Augenmerk ist darauf zu richten, auf welche Hand der Leib des Herrn bei
der Kommunionspendung gelegt wurde. Dabei musste die rechte Hand über
der linken liegen und nicht umgekehrt, wie es heute üblich ist:
Die rechte Hand diente also als eine Art Kommunionpatene, von der mit dem
Mund in tiefer Verneigung der Leib des Herrn und etwaige Partikel aufgenommen
wurden3. Auf diese Weise war ein würdiger Kommunionempfang gesichert,
nicht zuletzt durch das Vermeiden von herabfallenden Hostienpartikeln.
Vor allem aber indizierte diese Art von Kommunionspendung, dass die Eucharistie
im Empfangen und nicht - wie heute - im „Essen" bzw. im Mahl besteht.
1.2.
Die moderne Handkommunion - ein gnostischer Ritus des Sich-Bemächtigens
Noch bevor die Handkommunion offiziell unter gewissen Bedingungen
gestattet wurde, praktizierte man sie im Ungehorsam in einzelnen Gegenden,
vor allem in den Niederlanden. So blieb der Brief, in dem das Consilium
mit Approbation des Papstes am 12. Oktober 1965 Kardinal Afrink, den Vorsitzenden
der holländischen Bischofskonferenz, aufforderte, die überlieferte
Weise der Kommunionausteilung beizubehalten, ohne Wirkung. Im Dezember
1966 gab das Consilium aufgrund von Fotos in der Zeitschrift Paris Match,
die eine Profanierung der Eucharistie belegten, eine Erklärung heraus,
worin den Bischöfen aufgetragen wird, dagegen vorzugehen. Da jedoch
Bischöfe aus Holland, Frankreich, Belgien und Deutschland es zu schwierig
fanden, diese Missbräuche abzustellen, wandten sie sich nach Rom,
um die Erlaubnis der Handkommunion zu erbitten. Wie aus einem Brief des
Staatssekretariats hervorgeht, erteilte Papst Paul VI. unter bestimmten
Bedingungen diese Genehmigung, wünschte jedoch keine Ausweitung dieser
Praxis. Als aber die Ritenkongregation die Handkommunion am 6. Juli 1968
für Deutschland und am 11. Juli für Belgien bewilligte, erhoben
sich so heftige Proteste, dass Papst Paul VI. entschied, diese Indulte
in beiden Ländern weder veröffentlichen noch anwenden zu lassen.
Der Heilige Vater wollte zuvor alle lateinischen Bischöfe in dieser
Angelegenheit konsultieren. Die Ergebnisse dieser Befragung, ob man neben
der überlieferten Weise des Kommunionempfangs auch erlauben solle,
die heilige Kommunion auf die Hand zu empfangen, lagen am 12. März
1969 vor: Von 2136 Bischöfen antworteten 567 mit Ja, 1233 mit Nein.
Auch die am 29. Mai 1969 veröffentlichte Instruktion Memoriale
Domini verweist darauf, dass die meisten Bischöfe gegen eine Änderung
der überlieferten Disziplin sind. Ungeachtet dieses negativen Votums
wurde in dieser Instruktion den Bischofskonferenzen, in deren Gebiet der
Brauch der Handkommunion bereits überhandgenommen hatte, das Recht
zugestanden, in dieser Sache eine geheime Abstimmung abzuhalten. Wenn zwei
Drittel der Bischöfe für die Einführung der Handkommunion
sind, muss der Heilige Stuhl um Bestätigung ersucht werden. Anschließend
wird gegebenenfalls das Indult der Handkommunion erteilt. Die Instruktion
betont allerdings, dass bei der Praxis der Handkommunion der Gefahr mangelnder
Ehrfurcht oder falsehen Meinungen über das Allerheiligste Altarsakrament
vorgebeugt werden muss.4
Insgesamt signalisiert also dieses Dokument nur eine grundsätzliche
Zulassung der Handkommunion, ist aber für deren Anhänger keineswegs
erfreulich: Sein massiver Einsatz für die überkommene Weise des
Kommunionempfangs macht es ungeeignet, bei der Propagierung der Handkommunion
verwendet zu werden. Außerdem ist Memoriale Domini „ein Gesetz mit
unaufhebbaren, schwerwiegenden inneren Widersprüchen"5. Schließlich
enthält die Instruktion einen gravierenden theologischen Irrtum, auf
dem der gesamte Brauch der modernen Form der Handkommunion beruht:
Nachdem diese Weisen (des Empfangens der Heiligsten Eucharistie)6
erneuert worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles
und die auf jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer
und lebendiger geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe
an der Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet
wird, ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu
jenem Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot
in die Hand des Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund
legt, indem er die Kommunion empfängt.7
Im Gegensatz zu dem, was an dieser Stelle in Memoriale Domini behauptet
wird, bewirkt nämlich der Empfang der heiligen Kommunion keine sogenannte
„vollständige" Teilhabe an der Eucharistischen Feier. Denn zur Vollständigkeit
des hl. Messopfers gehört nur die Kommunion des Priesters. Wenn jedoch
der Kommunionempfang der Gläubigen ebenfalls zu einem konstituierenden
Element der hl. Messe deklariert wird, erfolgt eine Verschiebung des Opfers
zum Mahl nach protestantischer und damit gnostischer Manier. Dieses Dokument
tendiert daher letztlich zu einer reformatorischen Sicht des Altarsakraments,
mag diese auch mit Passagen über den würdigen Kommunionempfang
und der vorgeblichen Sorge um Hostienpartikel verbrämt sein.
Ebenso naturalistisch und gnostisch geprägt ist auch die Form
der modernen Handkommunion, bei der die konsekrierte Hostie auf die linke
Hand empfangen und mit der rechten zum Mund geführt wird. Durch diese
Praxis des Kommunionempfangs schiebt sich gegenüber dem Beschenktwerden
„eine andere Haltung in den Vordergrund: die des Nehmens, Erfassens, Ergreifens,
Verfügenkönnens"8. Die Handkommunion erinnert
daher auch an das selbstherrliche Gebaren der gestürzten Engel als
Gegensatz zum wahren Kindsein vor Gott:
Sie [die alte Schlange] will von einer ontologischen Kluft zwischen
ihr und einem Schöpfer und HERRN nichts wissen. Sie will keine reine,
ausschließliche Gnade. Satan will selbst der Allwissende, der Weltbeherrscher
sein. Er will kein Kind sein. [...] Nichts ist dem Satan aus dem Denken
und aus dem Verhalten Jesu schlimmer, als Er ein Kind in seine Arme nahm
und zu sagen wagte: Wahrlich, ich sage euch: Wer
das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen
(Mk 10,15).
Das allein ist der Hintergrund für die
zunächst protestantische und danach katholische Wut auf die Mund-Kommunion.
Ein Anti-Kind-Selbstbewusstsein setzte
sich durch. Man war erwachsen. Man wollte und sollte mündig
sein. Die Gnade durfte keine reine Gnade sein. Man sollte in seinem diesseitigen
Menschenrecht aufgebaut und bestätigt sein und es sich dem eschatologischen
Endziel vorausgreifend schon jetzt beim Mahl mit dem Herrn und mit der
Gemeinde schön gemütlich machen. Man meinte sich da besonders
fit für religiöses und demnach für kulturelles und politisches
Agieren, dem Hochmut der mitteleuropäischen Länder und ihrer
Akademikerstände entsprechend.9
Wie ein Vergleich mit den theologischen Grundlagen
der hl. Eucharistie sowohl als Opfer wie auch als Sakrament verdeutlicht,
versinnbildlicht die moderne Handkommunion wie übrigens alle gnostischen
Manifestationen letztlich einen gescheiterten Versuch zur Selbsterlösung
außerhalb des Kreuzesopfers Christi.10
2.
Die theologischen Grundlagen der Eucharistie als Opfer und als Sakrament
Die
heilige Eucharistie ist das Geheimnis des wahren Leibes und Blutes Christi
unter den Gestalten von Brot und Wein, in welchem sich Christus unblutigerweise
dem Vater opfert und die übernatürliche Nahrung unserer Seelen
ist.11 Das Opfer und das Sakrament der Eucharistie werden zwar durch dieselbe
Konsekration vollzogen, doch besteht zwischen beiden eine wenn auch nur
begriffliche Differenz:
Sakrament ist die Eucharistie, insofern Christus darin als Seelenspeise
genossen wird; Opfer ist sie, insofern Christus sich darin Gott als Opfergabe
darbringt. [...].Das Sakrament bezweckt primär die Heiligung des Menschen,
das Opfer die Verherrlichung Gottes. Als Sakrament ist die Eucharistie
eine bleibende Realität (res permanens), als Opfer eine vorübergehende
Handlung (actio transiens).12
Wenn diese notwendige Unterscheidung außer Acht gelassen,
d. h. Opferhandlung und Genuss der hl. Eucharistie als Einheit gesehen
wird, besteht die Gefahr einer Naturalisierung der hl. Messe und damit
der Umdeutung der Eucharistie zu einem bloßen Mahl. Der sakramentale
Charakter der Eucharistie steht also in ursächlichem Zusammenhang
mit ihrem Opfercharakter, d. h. mit dem hl. Messopfer als Gegenwärtigsetzung
des Kreuzesopfers, als beständige Aktualisierung des Erlösungsgeschehens
und Zuwendung der Erlösungsfrüchte. Vor diesem theologischen
Hintergrund ist im Prinzip nur die Mundkommunion als adäquate Form
des Empfangs der eucharistischen Gestalten denkbar, da sie den rezeptiven
Charakter der Eucharistie als Sakrament als Seelenspeise unmissverständlich
zum Ausdruck bringt. Dazu muss wiederum die hl. Messe als Opfer Christi,
und zwar ohne jegliche Beimischung des Mahlgedankens, wie dies seit dem
II. Vatikanum üblich ist, ins rechte Licht gerückt werden.
2.1.
Die Eucharistie als Opfer
Durch die Feier der hl. Messe wird Gott ein eigentliches Opfer als
kultisches Opfer dargebracht. Dadurch unterscheidet es sich wesentlich
sowohl von einem Opfer im allgemeinen Sinn, das in der Hingabe eines Gutes
für einen edlen Zweck besteht, als auch von einem religiösen
Opfer im weiteren Sinn, wodurch der Mensch die freie Hingabe seiner selbst
an Gott etwa durch gute Werke zum Ausdruck bringt.13 Das Kultopfer im engeren
Sinn hingegen besteht nach dem hl. Thomas in der Darbringung einer sinnfälligen
Gabe allein an Gott, um seine höchste Oberherrschaft und unsere Unterwerfung
unter ihn zu bezeugen. Dies geschieht durch eine Veränderung an der
dargebrachten Gabe, die durch einen legitimen Diener, der im eigentlichen
Sinn Priester ist, vollzogen wird.14
In diesem Sinne hat Christus durch seinen Tod am Kreuz ein wahres
und eigentliches Opfer dargebracht:
Das Wesen des Kreuzesopfers besteht darin, dass Christus die vollkommenste
Selbsthingabe an den Vater sowohl innerlich in Gehorsam und Liebe als auch
äußerlich durch die schmerzvolle Darbringung seines Leibes und
Blutes in der Form einer Opfergabe vollzog.15
Während aber das Kreuzesopfer ein absolutes Opfer ist, da es
weder das Vorbild eines zukünftigen noch die Erneuerung eines vergangenen
Opfers ist, ist das Messopfer ein relatives Opfer, da es eine wesentliche
Beziehung zum Kreuzesopfer hat:16
Messopfer und Kreuzesopfer sind identisch hinsichtlich der Opfergabe
und des hauptsächlichen Opferpriesters; nur die Weise der Darbringung
ist verschieden.17
Gerade diese Analogie zum Kreuzesopfer bestimmt jedoch - entgegen
allen anderen Erklärungsversuchen und Umdeutungen - in jedem Fall
den Opfercharakter und damit das Wesen, die Wirksamkeit wie auch die Früchte
der hl. Messe überhaupt.
2.1.1.
Das Wesen des hl. Messopfers
Das hl. Messopfer als Gedächtnis und Vergegenwärtigung
des Opfers Christi am Kreuz ist keine bloße Erinnerungsfeier, sondern
ein wahres, eigentliches Opfer, wie dies das Konzil
von Trient gegenüber den Reformatoren in definitiver Festlegung
der katholischen Lehre betont:
Wer sagt, in der Messe werde Gott kein wahres
und eigentliches Opfer dargebracht, oder dass die Opferhandlung nichts
anderes sei, als dass uns Christus zur Speise gegeben werde: der sei mit
dem Anathema belegt.18
Der Opfercharakter wird also vom Konzil eigens bestätigt, der
Mahlcharakter im protestantischen Sinn hingegen ausdrücklich als Irrtum
verurteilt. Denn der Reformator Martin Luther sah im evangelischen Abendmahl
lediglich ein Gedächtnis des Kreuzestodes Christi und manifestierte
einen nahezu pathologischen Hass gegen das hl. Messopfer.19 Der Grund für
diese Ablehnung der hl. Messe als Opfer geht letztlich darauf zurück,
dass die Protestanten die Lehre vom eigentlichen und weiteren Opfer bzw.
Priestertum durcheinandergebracht hatten: Indem sie allen Gläubigen
das eigentliche Priestertum zuschrieben, stellten sie das eigentliche Opfer
als überflüssig dar.20 Damit verkennt der Protestantismus das
Wesen der hl. Messe, das nach Thomas von Aquin im sakramentalen Opfer des
Erlöserleidens Christi besteht:
Das Wesen der hl.
Messe besteht darin, dass Christus als der Haupt-Opferpriester durch den
Dienst des menschlichen Priesters in der sakramentalen Trennung des Blutes
vom Leib sein blutiges Todesleiden am Kreuz in unblutiger (mystischer)
Schlachtung vergegenwärtigt und zugleich selbst in jener vollkommenen
Opfergesinnung, in welcher er am Kreuz sein Leben in den Sühnetod
dahingab, unter den getrennten Gestalten wahrhaft gegenwärtig wird.21
Die wesentliche Opferhandlung im Messritus besteht in der hl. Wandlung,
auf die alle Wesensmerkmale des eigentlichen Opfers in der hl. Messe zutreffen.22
Die Wandlung ist von Christus eingesetzt, wird vom Priester im Namen Christi
an der eigentlichen Opfergabe vollzogen und ist eine Darstellung des Kreuzesopfers.23
Sie bewirkt die Realpräsenz Christi unter den eucharistischen Gestalten:
So ist die Verwandlungslehre der Katholischen Kirche der schärfste
Ausdruck der Objektivität der in dem Sakrament dargebotenen Seelenspeise.
Durch diese Verwandlung mittels eines Wunders der göttlichen Allmacht
wird auch ein falscher Subjektivismus, als könnte das religiöse
Gefühl des Gläubigen Göttliches bewirken, aufs Entschiedenste
verhindert.24
Auch die Kommunion des Priesters ist nicht für sich allein
genommen die wesentliche Opferhandlung: Sie ist kein konstitutiver, sondern
nur ein integrierender Bestandteil des hl. Messopfers. Die Kommunion der
Gläubigen hingegen ist weder zur Gültigkeit noch zur Erlaubtheit
des hl. Messopfers gemäß den Bestimmungen des Konzils von Trient
erforderlich.25
Die Wandlung als eigentliches, in sich abgeschlossenes Opfergeschehen
ist zugleich Zeugnis der stets gegenwärtig gesetzten, endgültig
vollbrachten Erlösung, die auch die Wirkungen des hl. Messopfers bestimmt.
2.1.2.
Die Wirkungen des hl. Messopfers
Die Wirkungen des hl. Messopfers leiten sich aus der Wirksamkeit
des Todes Christi ab. Nach dem hl. Thomas wird der Tod Christi unter einem
vierfachen Gesichtspunkt dargestellt: Opfer, Loskauf, Genugtuung und Verdienst.26
Als Opfer söhnt er uns mit Gott aus und stellt das zerstörte
Gnadenverhältnis wieder her. Als Loskauf befreit er uns aus der Knechtschaft
der Sünde, des Gesetzes, des Teufels und des Todes.27 Der Tod Christi
ist auch als Genugtuung wirksam: Christus hat an unserer statt durch sein
heiligstes Leiden und Sterben Gott für die Sünden genuggetan.28
Schließlich hat Christus der gefallenen Menschheit alle und jede
Gnade, die ihr zuteil wird, verdient.29
Parallel dazu definiert das Konzil von Trient das hl. Messopfer
als Lob- und Dankopfer, aber auch - in Abgrenzung von den Reformatoren
- als Sühn- und Bittopfer.30 Das hl. Messopfer ist wegen des unendlichen
Wertes der Opfergabe und wegen der unendlichen Würde des primären
Opferpriesters das erhabenste Lob- und Dankopfer und kann als solches nur
Gott dargebracht werden.31 Als Sühnopfer erwirkt es den Nachlass der
Sünden und Sündenstrafen; als Bittopfer erwirkt es übernatürliche
und natürliche Gaben.32 Als Sühnopfer kann es nach der Lehre
des Konzils von Trient nicht nur für die Lebenden, sondern auch für
die Armen Seelen im Fegefeuer dargebracht werden.33 Durch die Feststellung
und lehramtliche Bestätigung des Sühnopfercharakters der hl.
Messe verwarf das Konzil von Trient im Grund auch die gnostischen Tendenzen
im Gefolge der Reformation: Wer wie Luther die innere Rechtfertigung des
Menschen sowie die darauffolgende Eingliederung in Christus für unmöglich
hält und durch eine von außen umgehängte Gnade („gratia
aliena") ersetzt34, begreift die Erlösung wie alle Gnostiker letztlich
nur als einen Akt der Selbsterlösung durch das eigene Bewusstsein.
Dazu bedarf es freilich keiner wirklichen Entsühnung und inneren Umwandlung
des erbsündlich belasteten Menschen, weshalb im Protestantismus der
Sühnopfercharakter der zudem auf ein Mahl reduzierten hl. Messe geleugnet
wird. Gerade diese Umdeutung der hl. Messe zu einem
Mahl, und zwar unter Verneinung der Realpräsenz in der hl. Eucharistie
als Sakrament, weist auch auf den gnostisch-protestantischen Ursprung der
Handkommunion hin.
2.2.
Die Eucharistie als Sakrament
Christus der Herr hat die heilige Eucharistie als Sakrament am Abend
vor seinem Tod in den Gestalten von Brot und Wein eingesetzt und den Aposteln
überliefert (vgl. Mt 26,26-29; Mk 14,22-25; Lk 22,19f; 1 Kor ll,24f)35.
Die Materie der hl. Eucharistie ist Brot und Rebenwein36, die Form dieses
Sakramentes sind die Worte des Erlösers, mit denen er dieses Sakrament
vollzog; daher vollzieht auch der Priester dieses Sakrament, indem er in
der Person Christi spricht37. Die Wandlungsworte des Priesters als Alter
Christus bewirken also die reale Gegenwart Christi im hl. Altarsakrament.
2.2.1.
Der Inhalt der Eucharistie: Die Realpräsenz Christi
Diese Realpräsenz Christi unter den eucharistischen Gestalten
wird vom Konzil von Trient im Dekret über die Eucharistie bekräftigt:
Im segensreichen
Sakrament der heiligen Eucharistie (ist) nach der Konsekration von Brot
und Wein unser Herr Jesus Christus als wahrer Gott und Mensch wahrhaft,
wirklich und substanzhaft unter der Gestalt jener sinnenfälligen Dinge
enthalten.38 Da bei der Konsekration des Brotes und Weines
eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes
Christi und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz des Blutes Christi
erfolgt, wurde diese Verwandlung von der Katholischen Kirche im eigentlichen
Sinn als Wesensverwandlung bezeichnet. Bestehen bleiben lediglich die Gestalten
von Brot und Wein, und zwar als Akzidenzien, d. h. ohne dass ihr eigenes
natürliches Subjekt fortbesteht.39 Im Sakrament der Eucharistie ist
daher der ganze Christus unter jeder der beiden Gestalten präsent
und - nach erfolgter Trennung - unter den einzelnen Teilen jeder Gestalt.40
Mit diesen lehramtlichen Feststellungen bekräftigte
das Konzil von Trient die stets von der Kirche überlieferte Lehre
von der hl. Eucharistie als Sakrament. Die entscheidende Abgrenzung gegenüber
den Lutheranern besteht aber in der bis zum Zeitpunkt der Reformation noch
nicht erforderlichen Feststellung, dass die Gegenwart Christi im Altarsakrament
vom Genuss der eucharistischen Spezies unabhängig ist:
Wer sagt, nach erfolgter Konsekration sei
im wunderbaren Sakrament der Eucharistie nicht der Leib und das Blut unseres
Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn er genossen wird,
nicht aber davor oder danach, und in den Hostien bzw. den konsekrierten
Teilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden bzw. übrigbleiben,
verbleibe nicht der wahre Leib des Herrn: der sei mit dem Anathema belegt.41
42 Vgl. Möhlers Symbolik (wie Anm. 24),
131. (Herv. orig.)
Luther lehrte nämlich eine wirkliche und wesenhafte Gegenwart
des Leibes und Blutes Christi im heiligen Abendmahl, ohne jedoch an der
Verwandlungslehre festzuhalten42 Auf diese Weise wurde die Realgegenwart
in der hl. Eucharistie von der objektiven auf die subjektive Seite verlagert,
d. h. vom zelebrierenden Priester auf die Gläubigen, und dadurch in
ihrem wesenhaften Gehalt letztlich doch ausgehöhlt und geleugnet.
Durch die Betonung der Einheit von Priestertum, Transsubstantiation und
Realgegenwart hingegen hat das Konzil von Trient die Objektivität
der Erlösung außerhalb des persönlich-individuellen Beliebens
bekundet. Und nur dieser objektive Rahmen, in den die Realgegenwart gestellt
ist, garantiert die Zuwendung der eucharistischen Gnaden in der hl. Kommunion.
2.2.2.
Die Wirkungen der hl. Eucharistie
Die Hauptfrucht der hl. Eucharistie ist die innigste Vereinigung
mit Christus selbst und sodann mit seinem mystischen Leib, wie das Konzil
von Florenz im Dekret für die Armenier lehrt. Darüber hinaus
vermehrt dieses Sakrament bei jenen, die es würdig empfangen, die
heiligmachende Gnade und dient zugleich als Nahrung für ihr geistlichen
Leben: Sie begehen das dankbare Gedächtnis unseres Erlösers,
werden vor dem Bösen zurückgehalten, im Guten bestärkt und
machen Fortschritte beim Wachstum von Tugenden und Gnaden.43
Eine weitere Wirkung der würdig empfangenen Kommunion besteht
in der Bewahrung vor Todsünden sowie in der Tilgung lässlicher
Sünden und zeitlicher Strafen.44 Diese Tilgung erfolgt jedoch nur
mittelbar durch Entfachung der Liebe und nach dem Grad der Liebe, da die
Eucharistie nur als Opfer, nicht aber als Sakrament unmittelbar sühnende
Kraft besitzt.45 Die Auffassung der Reformatoren, dass die hauptsächliche
Frucht der Eucharistie die Vergebung der Sünden sei oder dass aus
ihr keine anderen Wirkungen hervorgingen, wurde vom Konzil von Trient verurteilt.46
Wer nämlich der Eucharistie nach protestantischer Manier - d. h. unter
Leugnung der Realgegenwart aufgrund der Transsubstantiation - hauptsächlich
sündenvergebende Kraft zuschreibt, schreibt diese wie die Gnostiker
letztlich dem eigenen Ich als glaubenskonstitutiver Instanz zu.
Nach der Lehre des Konzils von Trient ist die Eucharistie auch ein
„Unterpfand unserer künftigen Herrlichkeit und immerwährenden
Seligkeit"47, indem sie auch den Leib des Empfängers weiht und heiligt.
In diesem Sinne stellte bereits Irenaus von Lyon gegenüber der gnostischen
Leugnung von der Auferstehung des Fleisches fest: „Wenn unsere Leiber an
der Eucharistie teilnehmen, sind sie dem Verderben nicht mehr unterworfen,
da sie die Hoffnung auf die Auferstehung zum ewigen Leben in sich tragen."48
Gerade diese Einbeziehung der leiblichen Komponente
garantiert auch, dass wir kraft der Eucharistie „nicht bloß aus Gott
leben, wie die Kinder aus ihren irdischen Eltern, sondern auch in Gott
aus seiner Substanz und in seiner Substanz"49, dass wir also in Gott leben
und von Gott umschlossen sind, und zwar auch dem Leibe nach. Gerade
dieses Umschlossen-Sein von Gott in der Gnadenordnung durch den Empfang
der hl. Eucharistie wird durch die Handkommunion unterbunden.
3.
Die Handkommunion als Ergebnis eines naturalistischen Deformationsprozesses
Die Handkommunion ist nicht einfach eine Alternative
zur Mundkommunion, welche die gleichen geistlichen Wirkungen zeitigt. Im
Gegenteil: Während der Empfang der Mundkommunion ein Umschlossen-Sein
von Christus bewirkt, wird durch die Handkommunion diese Eingliederung
in Christus und seinen mystischen Leib unterbunden. Stattdessen wird ein
naturalistischer Deformationsprozess in Gang gesetzt, der Glaubenslosigkeit
und Sterilität gegen die Gnade überhaupt zur Folge hat. Schließlich
ist die Handkommunion in ihrem Wesen nichts anderes als ein angemaßtes
Greifen nach übernatürlichen Gütern, die gnadenhaft mitgeteilt
sein müssen. Diese Eigenmächtigkeit des sogenannten mündigen
Christen indiziert daher eine Parallele zum Sündenfall im Paradies,
d. h. zum verbotenen Genuss der Paradiesfrucht.
3.1.
Die Handkommunion als Parallele zum Sündenfall im Paradies: Das verbotene
Essen der Frucht
Die Handkommunion ist schon im Prinzip nicht vereinbar mit jener
Rezeptivität, welche die einzig adäquate Haltung gegenüber
allen übernatürlichen Gaben und folglich auch der hl. Eucharistie
ist. Die für den nicht geweihten Amtsträger unbefugte Form der
Aneignung der eucharistischen Gestalten - als diametraler Gegensatz zur
Haltung der Empfangsbereitschaft - verhindert daher in erster Linie das
übernatürliche Leben in Gott, d. h. die Teilhabe des durch die
Taufe bereits gerechtfertigten Menschen am Leben Christi. Die
Gnade kann den Menschen folglich nicht durchdringen und umformen, sie bleibt
ihm äußerlich. Eine Parallele dazu besteht in der These
der sogenannten „gratia aliena" im Protestantismus: Der
Sünder wird nicht wirklich gerechtfertigt, er bleibt der gleiche;
Christus wird ihm nur äußerlich umgehängt50. Schon einmal
aus diesem Grund spiegeln sich in der Handkommunion die gnostischen Grundzüge
des Protestantismus. So gesehen kann die Handkommunion auch keine übernatürlichen
Früchte bringen.
Diese
Art des Kommunionempfangs besitzt ferner eine gewisse Ähnlichkeit
mit dem Sündenfall im Paradies durch das verbotene Essen der Paradiesfrucht.
Entscheidend ist, dass nicht die Frucht als
solche vergiftet war, sondern dass sie von den Stammeltern im Ungehorsam
gegen Gottes Gebot genossen wurde. Ein analoger Prozess findet bei allen
Formen des unbefugten, eigenmächtigen Greifens nach übernatürlichen
Gaben und Gütern statt: Der Mensch - aufgestachelt von der Schlange
- will Gott gleich sein; er will nicht warten, bis ihm die „Frucht" gnadenhaft,
d. h. über seine natürlichen Fähigkeiten hinaus, von Gott
geschenkt wird, er will sie nach eigenem Ermessen erlangen. Als Folge davon
stürzt er aus dem ursprünglichen Verhältnis mit Gott heraus,
er verliert die heiligmachende Gnade sowie die Integritätsgaben und
fällt unter das Tier („Erbsünde").
Genau
der gleiche Prozess findet bei der Handkommunion statt: Der „mündige"
Christ - ebenfalls unter dem Einfluss des Widersachers Gottes - „ißt"
eigenmächtig die eucharistischen Gestalten, statt sie aus der Hand
des Priesters in den Mund zu empfangen. Die Folgen sind ähnlich wie
beim Sündenfall: Verlust der Ehrfurcht
vor der hl. Eucharistie, Verlust des Glaubens an die Realgegenwart Christi,
der vielfach begleitet ist von der Verflachung des katholischen Glaubens
und der Leugnung sogar der elementaren Glaubenswahrheiten: „Alle von der
Instruktion Memoriale Domini genannten möglichen negativen Folgen
der Handkommunion, nämlich Verminderung der Ehrfurcht, Profanierung
(Verweltlichung) des Sakramentes und Verfälschung des Glaubens, sind
bei vielen eingetreten und weithin verbreitet."51
Dieser
Glaubensverlust im Gefolge der Handkommunion betrifft vor allem das hl.
Messopfer, das zwangsläufig zu einem Mahl im protestantischen Sinn
und damit zu einem rein naturalistischen Geschehen reduziert werden muss.
3.2.
Vom hl. Messopfer zum naturalistischen Mahl
Der Naturalisierungsprozess, dem das hl. Messopfer im Gefolge der
Handkommunion unterliegt, muss von den Wirkungen der hl. Eucharistie aus
betrachtet werden: Durch die theologische Sicht, die der Handkommunion
zugrunde liegt, wird nämlich nicht nur die gnadenhafte Einheit mit
Christus erschwert bzw. sogar verunmöglicht, sondern auch jene der
Glieder des Mystischen Leibes untereinander: Jeder will sich persönlich
Gott „aneignen", jeder ist sich dadurch selbst der Nächste und steht
damit isoliert im Raum der Kirche. In weiterer Folge erhebt auch jeder
seine persönlichen Überzeugungen - analog zum protestantischen
Fiduzialglauben - zur objektiven, für ihn gültigen Norm. Die
Handkommunion hat daher sicherlich einen entscheidenden Beitrag geleistet
für die zunehmende Auflösung der Kirche im doktrinären,
pastoralen und disziplinären Bereich: Das im liturgischen Bereich
eingeführte, im Grunde anthropozentrische Subjektivitätsprinzip,
dessen primäres Indiz in der Handkommunion besteht, setzt sich auf
allen Ebenen fort:
Die neue Liturgie ist demnach eher psychologistisch als ontologisch
ausgerichtet, eher Subjekt- als objektbezogen. Sie bringt nicht das
auf die Jenseitigkeit verweisende Mysterium zum Ausdruck, sondern die Gefühle,
womit die Gläubigen dieses wahrnehmen; sie ist anthropologisch und
nicht theologisch. Das Eigentümliche des (neuen) Kults ist, dass er
nur das Empfinden für das Göttliche stimuliert und nicht so sehr
das Göttliche selbst dem Menschen vermittelt. Daher gilt auch das
versammelte Volk mehr als die Eucharistie, das Gottesvolk mehr als der
Priester.52
Wenn also in letzter Konsequenz die versammelte Gemeinde den Vorrang
gegenüber dem Priester hat, dann werden auch das Wandlungsgeschehen
und die Realgegenwart Christi im Altarsakrament sekundär und für
den katholischen Glauben im Grunde entbehrlich. Damit ist dann endgültig
der Schritt vom hl. Messopfer zum Mahl vollzogen - zum pelagianisch geprägten,
naturalistischen Mahl des modernen
Heidentums.
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1 LThK 3IV (Sonderausgabe 2006),
Sp. 1175f.
2 Soweit nichts anderes vermerkt,
stammen die Angaben in Kapitel 1.1. aus: Martin Lugmayr, Handkommunion.
Buttenwiesen 2001, 20-27.
3 Ebd., 36.
4 Bis zu dieser Stelle stammen
die Angaben in Kapitel 1.2. aus: Lugmayr (wie Anm. 2), 44-50.
5 Georg May, Die sogenannte
Handkommunion. Ein Beitrag zur Praxis der kirchlichen Rechtsetzung in der
Gegenwart. Una Voca 5/1970, 33. - Dieser Beitrag enthält auch
die wesentlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Handkommunion.
6 Gemeint ist hier der Kommunionempfang
unter beiderlei Gestalten.
7 Memoriale Domini Nr. 3. -
Übersetzt aus dem Französischen, veröffentlicht in AAS.
(Herv. G.W.)
8 Lugmayr (wie Anm. 2), 51.
9 Erik M. Moerstad, Mein Weg
zur katholischen Kirche. Leben, Denken und Konversion eines norwegischen
lutherischen Theologen. Edition Kirchliche Umschau 32001, 268f. (Herv.
kursiv orig., Herv. fett G.W.)
10 Ausführlich abgehandelt
ist der Fragenkomplex der Gnosis in: „Der Protestantismus - ein gnostisches
System". Dienst am Glauben 2/2016. Im vorliegenden Artikel wird unter Gnosis
hauptsächlich die „Reduktion der Erlösung auf Wissen und Selbstbewusstsein"
und die „Aufhebung des Unterschieds zwischen Gott und Mensch" verstanden.
11 Vgl. Diekamp-Jüssen,
Katholische Dogmatik. Bearbeitet von Ramon de Luca. Will 2013, 900.
12 Ludwig Ott, Grundriss der
Dogmatik. Bonn n2010, 548. (Herv. kursiv orig., Herv. fett G.W.)
13 Vgl. Diekamp-Jüssen
(wie Anm. 11), 578f.
14 Vgl. II II q. 85 a. 1-4.
Die Definition ist von Garrigou-Lagrange, De Eucharistia, Rom 1942, 264.
Zitiert nach: Matthias Gaudron, Die Messe aller Zeiten. Ritus und
Theologie des hl. Messopfers. Stuttgart 32012, 206f.
15 Diekamp-Jüssen (wie
Anm. 11), 581.
16 Vgl. Ott (wie Anm. 12), 553.
17 Vgl. Diekamp-Jüssen
(wie Anm. 11), 968.
18 DH 1751.
19 Vgl. Martin Luther, De abroganda
Missa privata: WA 8, 411-563: 421.493: „Christus hat einst sich selbst
geopfert, er will von keinem anderen hinfort geopfert werden. Er will,
dass man seines Opfers gedenken soll. Wie seid ihr denn so kühn, dass
ihr aus dem Gedächtnis ein Opfer macht?"- Vgl. auch WA 10, 2, 220:
„Wenn es mir gelingt, die Messe abzuschaffen, dann glaube ich den Papst
gänzlich besiegt zu haben." - In den Schmalkaldischen Artikeln erklärte
er schließlich: „Also sind und bleiben wir ewig geschieden und widereinander."
20 Vgl. Gaudron (wie Anm. 14),
206.
21 Diekamp-Jüssen (wie
Anm. 11), 975f. - Die zitierte Stelle dürfte das Wesen der hl. Messe
nach Thomas genau wiedergeben. Thomas selbst hatte den diesbezüglichen
Fragenkomplex nicht eingehend erörtert, da diese erst seit den Angriffen
der Reformatoren auf das hl. Messopfer aktuell wurde.
22 Vgl. ebd., 974.
23 Vgl. Ott (wie Anm. 12), 556.
24 Grundfragen der Ökumene.
Die dogmatischen Gegensätze der Katholiken und Protestanten. Nach
Johann Adam Möhlers Symbolik bearbeitet von P. Thomas Jentzsch. Stuttgart
1992, 133. (Herv. orig.)
25 Vgl. Ott (wie Anm. 12), 555.
26 3 q. 48. Zitiert nach: Diekamp-Jüssen
(wie Anm. 11), 583.
27 Vgl. ebd., 583.
28 Vgl. ebd., 587.
29 Vgl. ebd., 597.
30 DH 1753.
31 Vgl. Ott (wie Anm. 12), 559.
(Herv. G.W.)
32 Vgl. ebd., 560. (Herv. G.W.)
33 DH 1743, 1753.
34 Vgl. Möhlers Symbolik
(wie Anm. 24), 130.
35 DH 1727.
36 Dekret für die Armenier
(DH 1320).
37 DH 1321.
38 DH 1636.
39 DH 1152; DH 1652.
40 DH 1640; DH 1653.
41 DH 1654.
42 Vgl. Möhlers Symbolik
(wie Anm. 24), 131. (Herv. orig.)
43 DH 1322.
44 DH 1638.
45 Vgl. Diekamp-Jüssen
(wie Anm. 11), 952f.
46 DH 1655.
47 DH 1638.
48 Adv. haer. IV, 18, 5.
49 Matthias Scheeben, Mysterien
des Christentums. Mainz 1925, 465f. (Herv. orig.)
50 Vgl. Theobald Beer, Der fröhliche
Wechsel und Streit. Grundzüge der Theologie Martin Luthers. Einsiedeln
1980, 18: „Die Gnade, die uns durch den Glauben mitgeteilt wird, ist außer
uns und wesenhaft unteilbar."
51 Lugmayr (wie Anm. 2), 58.
52 Romano Amerio, Iota Unum.
Eine Studie über die Veränderungen in der Katholischen Kirche
im 20. Jahrhundert Edition Kirchliche Umschau, 2000, § 285. (Herv.
G.W.)
(Quelle: "Dienst am Glauben",
Heft 2-2017, S. 54-64, A-6094 Axams)