|
in den päpstlichen Lehrschreiben von Leo XIII. bis Pius XII. |
Einheit der Kirche
und Ökumene
in den päpstlichen
Lehrschreiben von Leo XIII. bis Pius XII.
Dr.
Gabriele Waste
Die Einheit der Kirche als Trägerin des göttlichen Heilswerkes, besonders unter dem Gesichtspunkt ihrer Gründung durch Jesus Christus und ihrer geschichtlichen Manifestation in der Spannung zwischen Unsichtbarkeit und Sichtbarkeit kehrt in verschiedenen Nuancierungen in den päpstlichen Lehrschreiben von Leo XIII. bis Pius XII. wieder. In diesen Darlegungen, die nach dem Maßstab von Schrift und Tradition als lehramtliche Zeugnisse einer ausgewogenen Ekklesiologie zu gelten haben, zeichnen sich auch die Grundlagen einer Ökumene ab, die dieser universalen Heilssendung der Kirche gerecht wird.
1. Die göttliche
Gründung der Kirche
Voraussetzung
für die Entstehung der Kirche ist die geschichtliche Offenbarung Gottes,
die in der Menschwerdung und im Erlösungswerk Jesu Christi ihren Abschluss
findet. Die eigentliche Gründung der Kirche erfolgte am Kreuz, wie
Pius XII. in seinem Rundschreiben Mystici Corporis (29. Juni 1943) unter
Berufung auf das Zeugnis der Väter betont: Diese weisen darauf hin,
„dass die Kirche am Kreuz aus der Seite des Erlösers geboren worden
sei als neue Eva und Mutter aller Lebendigen."2 Durch den Erlösertod
wurde der Neue und ewige Bund Gottes mit den Menschen geschlossen, dessen
sichtbares Zeichen die Kirche ist:
Fürs
erste nämlich folgte auf den durch den Tod des Erlösers aufgehobenen
Alten Bund der Neue. Damals wurde das Gesetz Christi mit seinen Geheimnissen,
Satzungen, Einrichtungen und heiligen Bräuchen für den ganzen
Erdkreis besiegelt. Denn während der göttliche Erlöser noch
in den engen Grenzen seines Landes predigte - er war ja nur zu den verlorenen
Schafen des Hauses Israel gesandt/3 - liefen Gesetz und Evangelium nebeneinander
her./4 Doch am Stamme des Kreuzes hob Jesus durch seinen Tod das Gesetz
mit seinen Vorschriften auf/5, heftete den Schuldschein des Alten Bundes
ans Kreuz/6, und gründete in seinem Blute, das er für das gesamte
Menschengeschlecht vergoss, den Neuen Bund/7. „Derart augenscheinlich",
- so sagt der heilige Leo der Große, wo er vom Kreuze des Herrn spricht,
„wurde der Übergang vom Gesetz zum Evangelium, von der Synagoge zur
Kirche,
von
der Vielfalt der Opfer zum einzigen Opfer vollzogen, dass, als unser Herr
seinen Geist aufgab, jener geheimnisvolle Vorhang, der das verborgene,
innerste Heiligtum des Tempels abschloss, plötzlich gewaltsam von
oben bis unten zerriss"/8/9.
Durch
das Wirken des Heiligen Geistes, der den Jüngern aufgrund des Erlöserleidens
Christi mitgeteilt wurde, ist die Kirche schließlich zum universellen
Mittel des Heils für alle Menschen geworden:
Wenn
nun unser Erlöser durch seinen Tod im Vollsinne des Wortes Haupt der
Kirche geworden ist, dann wurde der Kirche auch durch sein Blut die Fülle
des Heiligen Geistes mitgeteilt, durch die sie seit der Erhebung und Verherrlichung
des Menschensohnes am Kreuz auf göttliche Weise erleuchtet wird. Bis
dahin nämlich - so bemerkt Augustinus/10, war der Gnadentau des Trösters
nur auf Gedeons Vlies, d. h. auf das Volk Israel, herabgerieselt. Jetzt
aber, als der Tempelvorhang zerriss, überströmte er in reicher
Fülle, während das Vlies trocken und verlassen blieb, die gesamte
Erde, d. h. die katholische Kirche, die durch keine Schranken weder der
Stammes- noch der Landeszugehörigkeit begrenzt werden sollte."/11
Die
Kirche ist nämlich - analog zum einen sterblichen Leib Christi - der
eine mystische Leib Christi, durch den er sein Heilswirken fortsetzt und
daher auch alleiniger Weg zum Heil. Diesen Aspekt hebt vor allem Leo XIII.
in seinem Rundschreiben Saris cognitum (29. Juni 1896) hervor:
...
dass der Sohn Gottes die Kirche zu seinem mystischen Leibe gemacht hat,
mit dem er als das Haupt sich verband, ähnlich wie mit dem menschlichen
Leibe, den er annahm, kraft des natürlichen Bandes auch ein entsprechendes
Haupt verbunden ist. Wie er nur einen sterblichen Leib annahm, den er im
Tod am Kreuze zum Opfer brachte, um den Lösepreis für die Rettung
der Menschheit zu entrichten, so hat er auch nur einen mystischen Leib,
in dem und durch den er uns Menschen heiligt und uns ewiges Heil verleiht./12
Um
seine universale Heilssendung zu erfüllen und allen Menschen zugänglich
zu sein, muss dieser mystische Leib Christi, wenn auch in der Unsichtbarkeit
verankert, zugleich in Raum und Zeit sichtbar sein.
2. Die Kirche als
der eine sichtbare mystische Leib Christi
11
HK 778. (Herv. G.W.)
Ihrer
übernatürlichen Wirksamkeit nach ist die Kirche unsichtbar: „Dem
Geiste Christi als dem unsichtbaren Prinzip kommt auch die Aufgabe zu,
alle Teile des Leibes untereinander sowie mit ihrem erhabenen Haupte zu
verbinden, da er ja ganz im Haupte ist, ganz im Leibe, ganz in den einzelnen
Gliedern" - so Pius XII. in Mystici Corporis/13. Wie nämlich Christus
das Haupt der Kirche ist, so ist der Heilige Geist ihre Seele/14.
Daher
besteht die „innere Lebenskraft" der Kirche in den übernatürlichen
Gnaden, die unser Erlöser zugleich mit seinem Geiste der Kirche verleiht
und zugleich mit seinem Geiste, als dem Spender übernatürlichen
Lichtes und Wirker der Heiligkeit, hervorbringt/15.
Das
einigende Prinzip der Kirche als mystischer Leib Christi gehört also
der übernatürlichen Ordnung an, was die Kirche auch von allen
übrigen rein weltlichen Körperschaften unterscheidet:
Die
richtige Bedeutung der Bezeichnung „mystisch" erinnert also daran, dass
die Kirche, die als eine in ihrer Art vollkommene Gesellschaft anzusehen
ist, nicht bloß aus gesellschaftlichen und rechtlichen Bestandteilen
und Beziehungen besteht. Sie ist ja weit vorzüglicher als irgendwelche
andern menschlichen Körperschaften [vgl. Leo XIII. Rundschreiben Sapientiae
christianae vom 10. Januar 1890, HK 875], die sie überragt, wie die
Gnade die Natur hinter sich lässt und wie das Unsterbliche das Vergängliche
[vgl. Leo XIII., Rundschreiben Satis cognitum vom 29. Juni 1896; HK 637].
[...] Allein die Kirche gehört nicht der Ordnung dieser [rein
menschlichen] Gesellschaften an, gleichwie der Mensch als ganzer nicht
mit dem Gebilde unseres sterblichen Leibes zusammenfällt [vgl. ebd.;
HK 605]. Denn die rechtlichen Beziehungen, auf welchen die Kirche ebenfalls
beruht und welche zu ihren Bestandteilen gehören, stammen zwar aus
ihrer göttlichen von Christus gegebenen Verfassung und haben ihren
Anteil beim Erstreben ihres übernatürlichen Zieles. Doch, was
die Kirche über jedwede natürliche Ordnung hoch hinaushebt, ist
der Geist unseres Erlösers, der als Quelle aller Gnaden, Gaben und
Charismen fortwährend und zuinnerst die Kirche erfüllt und in
ihr wirkt/16.
Ungeachtet
ihrer übernatürlichen Bestimmung bedarf die Kirche eines äußeren
Rahmens, der allerdings im Einklang mit ihrer Aufgabe der Gnadenvermittlung
steht. Pius XII. weist daher in diesem Zusammenhang auf einen zweifachen
Irrtum hin: einerseits solcher, „die sich nach eigener Willkür eine
verborgene, ganz unsichtbare Kirche vorstellen", und diametral dazu anderer,
„die sich die Kirche als eine Art menschlicher Organisation denken mit
einer bestimmten satzungsmäßen Ordnung und mit äußeren
Riten, aber ohne Mitteilung übernatürlichen Lebens:"/17
Nein,
wie Christus, das Haupt und Urbild der Kirche, „nicht ganz ist, wenn man
in ihm entweder nur die menschliche, sichtbare... oder bloß die göttliche,
unsichtbare Natur betrachtet..., sondern wie er Einer aus beiden und in
beiden Naturen ist...: so auch sein mystischer Leib"/18; hat doch das Wort
Gottes eine menschliche Natur angenommen, damit nach der Gründung
einer sichtbaren und mit dem göttlichen Blute geweihten Gemeinschaft
„der Mensch durch seine sichtbare Leitung den Weg zum Unsichtbaren zurückfinde"/19.
In
weiterer Folge verwirft Pius XII. auch die verkehrte Auffassung jener,
„die sich eine selbstersonnene Kirche erträumen, nämlich eine
nur durch Liebe aufgebaute und erhaltene Gemeinschaft, der sie - mit einer
gewissen Verächtlichkeit - eine andere, die sie die Rechtskirche nennen,
gegenüberstellen"/20. Diese verkennen nämlich die Zusammengehörigkeit
zwischen sichtbarer Kirche und unsichtbarem Überbau. Auf diese notwendige,
immerwährende Komplementarität hatte schon Leo XIII. in Satis
cognitum hingewiesen:
Wenn
wir ihren letzten Zweck sowie ihre zur Heiligkeit führende Wirksamkeit
ins Auge fassen, so ist die selbstverständlich rein geistiger Natur;
wenn wir aber ihre Mitglieder betrachten, sowie die Mittel, wodurch uns
die geistlichen Gaben zuteil werden, so tritt sie äußerlich
und notwendigerweise in Erscheinung/21. [...]
Jene
Verbindung von sichtbaren und unsichtbaren Bestandteilen muss so lange
fortdauern, als die Kirche bestehen soll, denn sie gehört zum Wesen
der Kirche und ist ihr durch Gottes Willen verliehen/22.
An
diesem durch göttliche Gründung festgelegten Wesen der Kirche,
wie es Schrift und Tradition bezeugen, ist auch ihre Einheit zu bestimmen,
die zugleich ihr grundlegendes Merkmal ausmacht:
„Zur
Einheit ist die Kirche ihrem Wesen nach bestimmt, da sie auch wirklich
einzig und eins ist, aber die Irrlehrer wollen sie in viele Kirchen zerstückeln.
Wir sagen also, die alte und katholische Kirche ist nur eine ihrem Wesen
und ihrer Überzeugung nach, ihrem Ursprung und ihrer Würde nach.
Die erhabene Würde der Kirche wie der Grundgedanke ihres Aufbaues
stammt übrigens aus der Einheit und übertrifft alles andere und
hat nicht ihresgleichen/23." Als Jesus Christus von diesem mystischen Bau
sprach, erwähnte er nur eine Kirche, er nannte sie Seine Kirche: Ich
werde meine Kirche bauen/24. Jede andere außer dieser, welche auch
immer man sich denken mag, kann die wahre Kirche Christi nicht sein, da
sie nicht von Christus gestiftet ist/25.
Daher
können „zerstreute und losgerissene Glieder aber nicht einen Leib
bilden, noch mit einem und demselben Haupte verbunden sein". Denn /26
es
gibt nur eine Kirche Christi und zwar für alle Zeiten. Wer abseits
von ihr lebt, erfüllt nicht den Willen und die Vorschrift Christi;
da er den Weg des Heiles verlassen hat, geht er dem Verderben entgegen/27.
Da
zu Form und Gestalt der Einheit viele Irrtümer in Umlauf sind/28,
weist Leo XIII. nochmals auf deren Kriterien hin: die Eintracht in der
Lehre, wie sie in der Heiligen Schrift grundgelegt/29 und vom ordentlichen
Lehramt der Kirche in der Nachfolge der Apostel gemäß göttlichem
Auftrag zu glauben vorgelegt ist/30.
Die
gleiche Sicht in Bezug auf die Einheit der Kirche vermittelt Pius XII.
in Mystici Corporis:
Denn
wer das sichtbare Haupt außer Acht lässt und die sichtbaren
Bande der Einheit zerreißt, der entstellt den mystischen Leib des
Erlösers zu solcher Unkenntlichkeit, dass er von denen nicht mehr
gesehen noch gefunden werden kann, die den sicheren Port des ewigen Heiles
suchen/31.
Vor
dem Hintergrund dieser päpstlichen Lehraussagen zur Ekklesiologie,
besonders zur Einheit der Kirche, müssen auch die lehramtlichen Äußerungen
von Pius XL und Pius XII. zu den ökumenischen Bestrebungen ihrer Zeit
betrachtet werden.
3. Einheit und Ökumene
Die
verkehrten Bemühungen um Einheit, die in den verschiedenen religiösen
Bekenntnissen einen gemeinsamen Nenner im Sinne einer „brüderlichen
Übereinstimmung" finden wollen, verurteilt Pius XI. in seinem Rundschreiben
Mortalium animos (6. Januar 1928).
Sie
gehen ja von der falschen Meinung jener aus, die da glauben, alle Religionen
seien gleich gut und lobenswert, weil alle, wenn auch in verschiedenen
Formen, doch gleichermaßen dem uns angeborenen und natürlichen
Sinn Ausdruck geben, durch den wir nach Gott verlangen und uns seiner Oberherrschaft
unterwerfen. Die Vertreter solcher Ansichten sind nun nicht nur im Irrtum
und Selbsttäuschung befangen, sondern sie lehnen auch die wahre Religion
ab, indem sie ihren Begriff verfälschen/32.
Die
daraus resultierenden Folgen sind eine schrittweise Annäherung an
den Naturalismus und Atheismus. Auf die Gefahren des Synkretismus macht
auch Pius XI. in seiner Instruktion De motione oecumenica (erlassen vom
Heiligen Offizium am 20. Dezember 1949/34) aufmerksam: „... dass nicht
unter dem falschen Vorwande, man müsse eher auf das achten, was uns
eint, als auf das, was uns trennt, ein gefährlicher Indifferentismus
gefördert werde [,..]/35." Auf die Undenkbarkeit einer sog. „Einheit"
auf Kosten der Wahrheit verweist auch Pius XI. und wendet sich damit gegen
die Fehleinschätzungen jener, welche die Sichtbarkeit der Kirche als
einer einzigen Gemeinschaft von Gläubigen leugnen und unter Einheit
nichts anderes verstehen als einen aus verschiedenen christlichen Bekenntnissen
bestehenden Kirchenbund:/36
Und
wie können, so fragen wir, Menschen, die ganz gegenteilige Meinungen
vertreten, ein und demselben Bund der Gläubigen angehören? Um
einige Beispiele zu nennen: Wenn die einen bejahen, die mündliche
Überlieferung sei eine rechtmäßige Quelle der göttlichen
Offenbarung, während die anderen es leugnen? Wenn die einen die Ansicht
vertreten, die aus den Bischöfen, Priestern und den übrigen Weihestufen
bestehende Hierarchie der Kirche sei von Gott eingesetzt, während
die anderen behaupten, sie sei je nach den verschiedenen Zeitbedürfnissen
und mannigfachen äußeren Umständen allmählich eingeführt
worden? Wenn die einen in der heiligen Eucharistie den durch jene wunderbare
Verwandlung des Brotes und des Weines, die Transsubstantiation genannt
wird, wahrhaft gegenwärtigen Christus anbeten, während die anderen
sagen, der Leib des Herrn sei dort nur durch den Glauben oder sinnbildlich
oder durch eine vom Sakramente ausgehende Kraft gegenwärtig?/37
Die
Unmöglichkeit einer solchen rein nominalen, in Wirklichkeit aber auf
unüberwindbaren Gegensätzen beruhenden „Einheit" begründet
Pius XI. damit, dass Gott dem Menschen zu seiner Leitung nicht nur das
ins Herz des Menschen eingeschriebene Naturgesetz gegeben hat, sondern
auch geoffenbarte Gesetze, denen wir Gehorsam schulden:
Im
Ablauf der Zeiten von den ersten Tagen der Menschheit an bis auf die Ankunft
und die Predigt Jesu Christi lehrte Gott der Herr selbst und die Pflichten,
die dem vernunftbegabten Geschöpfe seinem Schöpfer gegenüber
obliegen. Zu wiederholten Malen und auf mannigfache Art hat Gott einst
durch die Propheten zu den Vätern gesprochen; am Ende dieser Tage
hat er durch seinen Sohn zu uns gesprochen? /38 /39
Daraus
folgt, dass keine andere die wahre Religion sein kann als nur jene, die
sich auf Gottes Offenbarung stützt. Diese Offenbarung, die in der
Urzeit begann und im Alten Bunde fortgesetzt wurde, hat Christus Jesus
selber im Neuen Bunde zur Vollendung gebracht/40.
Zur
Fortsetzung seines Erlösungswerks hat Christus der Herr „seine Kirche
als selbständige und aus ihrem Wesen heraus sichtbare und äußerlich
erkennbare Gesellschaft gegründet"/41, wie Pius XI. in Anlehnung an
seine Vorgänger und das immerwährende kirchliche Lehramt betont:
„So kann es gar nicht anders sein, als dass
die Kirche Christi nicht nur heute und alle Zeit fortbesteht, sondern sie
muss auch heute noch die gleiche sein, die sie zur Zeit der Apostel war."/42
In
der Folge zählt Pius XI. die geläufigsten Irrtümer in Bezug
auf die Einheit der Kirche auf. Dazu gehört in erster Linie die Meinung,
„die Einheit im Glauben und in der Leitung der Kirche, die ein Kennzeichen
der wahren und einen Kirche Christi ist, habe bisher wohl noch zu keiner
Zeit bestanden und bestehe auch heute nicht"/43. Darauf gründet auch
die verkehrte Auffassung dieser sogenannten Pan-Christen,
die
Kirche bestehe aus sich heraus und ihrer Natur nach aus verschiedenen Teilen,
d. h. aus den verschiedensten Teilkirchen oder getrennten Gemeinschaften,
die jetzt noch getrennt sind, und die, wenn sie auch manche Lehren gemeinsam
haben, in anderen doch wieder voneinander abweichen. Alle diese Teilkirchen
hätten die gleichen Rechte. Auch sei die Kirche höchstens von
der Zeit der Apostel bis zu den ersten ökumenischen Konzilien nur
eine einzige und einig gewesen/44.
Angesichts
dieser Verwirrungen weist Pius XI. darauf hin, dass der Heilige Stuhl berechtigterweise
die Teilnahme der Seinigen an den Konferenzen der Nichtkatholiken niemals
zugelassen hat. Die einzig mögliche Form der Zusammenführung
aller Christen besteht vielmehr in der Rückkehr-Ökumene:
Es
gibt nämlich keinen anderen Weg, die Vereinigung aller Christen herbeizuführen,
als den, die Rückkehr aller getrennten Brüder zur einen wahren
Kirche Christi zu fördern, von der sie sich ja einst unseligerweise
getrennt haben/45.
Diese
Art von Ökumene vertritt auch Pius XII. in De motione oecumenica und
verlangt die Förderung aller Pläne und Vorkehrungen, die „mit
dem Einverständnis der kirchlichen Autorität die rechte Belehrung
im Glauben für die Konversionsanwärter oder die Vertiefung desselben
für die Konvertiten im Auge haben"/46. Als Kriterien für das
ökumenische Gespräch legt Pius XII. außerdem fest:
Die
Vereinigung kann nicht durch eine fortschreitende Angleichung der verschiedenen
Glaubensbekenntnisse noch durch eine Anpassung der katholischen Lehre an
jene von Dissidenten betrieben werden/47.
In
dogmatischen Belangen besitzt die katholische Kirche die Fülle Christi
und kann darin durch die anderen Konfessionen nicht vervollkommnet werden/48.
Die
Getrennten, die zur katholischen Kirche zurückkehren, verlieren nichts
von jenem Gut, das ihnen bis dahin durch Gottes Gnade zuteil geworden.
Dieses wird vielmehr durch die Rückkehr vervollkommnet und vollendet/49.
---------
1
Vgl. Gen III 20.
2
Zitiert nach: Heilslehre der Kirche (abgekürzt: HK). Dokumente von
Pius IX. bis Pius XII. Neuauflage der deutschen
Ausgabe
von 1953 (französisches Original Fribourg/Paris 1951), besorgt von
Anton Rohrbasser. Stuttgart. (Nr.) 775.
3
Vgl. Matth. X V 24.
4
Vgl. Thomas von Aquin, Sum. theol. I—II q. 103 a. 3 ad 2.
5
Vgl. Eph. II 15.
6
Vgl. Kol. II 14.
7
Vgl. Matth. XXVI 28; 1 Kor XI, 25.
8
Leo Magnus, Sermo LXVIIII 3. PL 54,374
9
HK 776. (Herv. G.W.)
10
Augustinus, Degratia Christi et peccato originali XXV 29; PL 44,400.
11
HK 778. (Herv. G.W.)
12
HK 612. (Herv. G.W.)
13
HK 799.
14
Vgl. ebd. - Papst Pius XII. zitiert an dieser Stelle auch 8 Leo Magnus,
Sermo LXVIIII 3. PL 54,374
9
HK 776. (Herv. G.W.)
10
Augustinus, Degratia Christi et peccato originali XXV 29; PL 44,400.
11
HK 778. (Herv. G.W.)
12
HK 612. (Herv. G.W.)
13
HK 799.
14
Vgl. ebd. - Papst Pius XII. zitiert an dieser Stelle auch die entsprechende
Passage aus dem Rundschreiben Divinum
illud
von Papst Leo XIII. (9. Mai 1897; vgl. HK, 11).
15
HK800.
16
HK 805. (Herv. G.W.)
17
HK 806. Pius XII. verweist hier auch auf das Rundschreiben Saris cognitum
(HK 606).
18
Leo XIII., Rundschreiben Satis cognitum vom 29. Juni 1896; vgl. HK 606.
/ Mystici Corporis, H K 806.
19
Thomas von Aquin, De veritate q. 29 a. 4 ad 3. / Mystici Corporis, HK 806.
20
HK807.
21
HK604.
22
HK 607. (Herv. G.W.)
23
Clemens von Alex., Stromat. Lib. VII cap. 17. CV 3, 76. PG 9, 551. / HK
609.
24
Mt 16,18.
25
HK 609. (Herv. G.W.)
26
HK613.
27
HK615.
28
Vgl. HK 618.
29
Vgl. HK 619.
30
Vgl. HK 632.
31
HK785.
32
HK 671. (Herv. G.W.)
33
Vgl. ebd.
34
In: AAS XLII (1950) 142-147.
35
HK 693. (Herv. G.W.)
36
Vgl. HK 675.
37
HK 682. (Herv. G.W.)
38
Hebr. 1,1. (kursiv orig.)
39
HK674.
40
HK675.
41
HK676.
42
Ebd.
43
HK677.
44
Ebd.
45
HK686.
46
HK690.
47
Vgl. HK 693.
48
Vgl. HK 694.
49
Vgl. HK 695.
(Quelle: "Dienst am Glauben", Heft 3 - 2014, S. 86-92, Innsbruck)