Ablässe,
die nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden können
"Was kein Auge gesehen und kein Ohr gehört
hat, was keinem Menschen in den Sinn gekommen ist, das Große, das
Gott denen bereitet hat, die ihn lieben." 1 Kor 2,9 ----------------------- Ablässe
die nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden können.
Voraussetzungen für den Ablass sind Beichte, entschlossene Abkehr
von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen
Vaters. Dem Gläubigen, der einen Friedhof andächtig besucht und
wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet wird ein Ablass
gewährt. Dieser Ablass kann nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet
werden. An jedem Tag zwischen dem 1. und 8. November kann ein Vollablass
gewonnen werden, an jedem anderen Tag des Jahres ein Teilablass.
Ein Vollablass, der aber nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet
werden kann, wird dem Gläubigen gewährt, der am Allerseelentage (2 November) eine Kirche oder öffentliche Kapelle (private
oder halböffentliche Kapelle nur deren rechtmäßige Benutzer)
besucht. Dieser Ablass kann gewonnen werden entweder an diesem Tage oder
an einem vom Ordinarius bestimmten Sonntag vorher oder nachher oder auch
am Feste Allerheiligen (1 November). Bei diesem Besuch wird ein Vaterunser
und das Glaubensbekenntnis gesprochen. Dem Gläubigen, der einen Friedhof andächtig besucht
und mündlich oder innerlich für die Verstorbenen betet, kann
täglich den Verstorbenen einen Ablass von 7 Jahren gewinnen.
(Pius XI. 31.10.1934)
Das Gebet " Requiem aternam " erhält einen Teilablass,
der aber nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden kann. Herr, gib Ihnen die ewige Ruhe
und das ewige Licht leuchte Ihnen. Lass sie ruhen in Frieden. (300 Tage jedesmal Pius X. 13.02.1908)
Wer sich im Monat November auf die Liebesflamme des Unbefleckten
Herzens Mariens bezieht und ein Ave betet, befreit zehn Arme Seelen aus
dem Fegfeuer:
GEBET im November:
Durch die Große Verheißung
Deiner Liebesflamme des Unbefleckten Herzens erbarme Dich der Armen Seelen
im Fegfeuer. Ave Maria