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 Ablässe, die nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden können

"Was kein Auge gesehen und kein Ohr gehört hat, was keinem Menschen in den Sinn gekommen ist, das Große, das Gott denen bereitet hat, die ihn lieben." 1 Kor 2,9
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Ablässe die nur den Seelen im  Fegefeuer zugewendet werden können.

Voraussetzungen für den Ablass sind Beichte, entschlossene Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.
Dem Gläubigen, der einen Friedhof andächtig besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet  wird ein Ablass gewährt. Dieser Ablass kann nur den Seelen im  Fegefeuer zugewendet werden. An jedem Tag zwischen dem 1. und 8. November kann ein Vollablass gewonnen werden, an jedem anderen Tag des Jahres ein Teilablass.



 Ein Vollablass, der aber nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden kann, wird dem Gläubigen gewährt, der am Allerseelentage
(2 November) eine Kirche oder öffentliche Kapelle (private oder halböffentliche Kapelle nur deren rechtmäßige Benutzer) besucht. Dieser Ablass kann gewonnen werden entweder an diesem Tage oder an einem vom Ordinarius bestimmten Sonntag vorher oder nachher oder auch am Feste Allerheiligen (1 November). Bei diesem Besuch wird ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gesprochen.


 Dem Gläubigen, der einen Friedhof andächtig besucht und mündlich oder innerlich für die Verstorbenen betet, kann täglich den Verstorbenen einen Ablass von 7 Jahren gewinnen.

(Pius XI. 31.10.1934)



 Das Gebet " Requiem aternam " erhält einen Teilablass, der aber nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden kann.
Herr, gib Ihnen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte Ihnen. Lass sie ruhen in Frieden.
(300 Tage jedesmal Pius X. 13.02.1908)



Wer sich im Monat November auf die Liebesflamme des Unbefleckten Herzens Mariens bezieht und ein Ave betet, befreit zehn Arme Seelen aus dem Fegfeuer:

GEBET im November:

 Durch die Große Verheißung Deiner Liebesflamme des Unbefleckten Herzens erbarme Dich der Armen Seelen im Fegfeuer. Ave Maria



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