Numeri Kapitel 29

 

Num 29:1 Am ersten Tage des siebten Monats soll für euch eine Heiligtumsversammlung sein; da dürft ihr keinerlei Arbeit verrichten; als ein Tag des Trompetenblasens soll er euch gelten.
Num 29:2 Ihr sollt als Brandopfer lieblichen Wohlgeruchs für den Herrn herrichten: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:3 dazu das entsprechende Speiseopfer aus Mehl, das mit Öl angemacht ist, drei Zehntel Epha auf den Jungstier, zwei Zehntel auf den Widder,
Num 29:4 je ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer,
Num 29:5 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu verschaffen.
Num 29:6 Das kommt zu dem Neumondbrandopfer mit seinem Speiseopfer und zu dem immerwährenden Brandopfer mit dem entsprechenden Speiseopfer und den zugehörigen Trankopfern, wie sie vorgeschrieben sind, noch dazu, als ein lieblicher Wohlgeruch des Feueropfers für den Herrn.
Num 29:7 Auch am zehnten Tage dieses siebten Monats sollt ihr eine Heiligtumsversammlung abhalten, sollt fasten und keinerlei Arbeit verrichten!
Num 29:8 Als Brandopfer sollt ihr dem Herrn zum lieblichen Wohlgeruch darbringen: einen Jungstier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:9 ferner das entsprechende Speiseopfer aus Mehl, das mit Öl angemacht ist, drei Zehntel auf den Jungstier, zwei Zehntel auf den Widder,
Num 29:10 je ein Zehntel auf jedes der sieben Lämmer,
Num 29:11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer. Das kommt noch zu dem Sühnesündopfer und dem immerwährenden Brandopfer nebst dem entsprechenden Speiseopfer und seinen Trankopfern dazu.
Num 29:12 Am fünfzehnten Tage des siebten Monats sei für euch eine Heiligtumsversammlung; keinerlei Arbeit dürft ihr verrichten, vielmehr sollt ihr sieben Tage lang ein Fest für den Herrn feiern.
Num 29:13 Als Brandopfer und Feueropfer lieblichen Wohlgeruchs für den Herrn sollt ihr darbringen: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige, fehlerlose Lämmer,
Num 29:14 dazu das Speiseopfer aus Mehl, das mit Öl angemacht ist, drei Zehntel Epha für jeden von den dreizehn Jungstieren, zwei Zehntel für jeden von den beiden Widdern,
Num 29:15 ein Zehntel für jedes von den vierzehn Lämmern,
Num 29:16 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer außer dem immerwährenden Brandopfer nebst dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.
Num 29:17 Und am zweiten Tage: zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:18 dazu das Speiseopfer mit seinen Trankopfern für die Jungstiere, Widder und Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speiseopfer und den zugehörigen Trankopfern.
Num 29:20 Am dritten Tage sind zu opfern: elf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:21 dazu das Speiseopfer mit seinen Trankopfern für die Jungstiere, Widder und Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:22 außerdem ein Bock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:23 Und am vierten Tage: zehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:24 dazu das Speiseopfer mit seinen Trankopfern für die Jungstiere, Widder und Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:25 außerdem ein Ziegenbock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:26 Und am fünften Tage: neun Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:27 dazu das Speiseopfer mit seinen Trankopfern für die Jungstiere, Widder und Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:28 außerdem ein Bock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:29 Und am sechsten Tage opfert: acht Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:30 dazu das Speiseopfer mit seinen Trankopfern für die Jungstiere, Widder und Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:31 ferner einen Bock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speiseopfer und den zugehörigen Trankopfern.
Num 29:32 Und am siebten Tage: sieben Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:33 dazu das Speiseopfer mit seinen Trankopfern für die Jungstiere, Widder und Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:34 ferner einen Bock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:35 Am achten Tage soll Feiertag für euch sein; da sollt ihr keinerlei Arbeit verrichten!
Num 29:36 Bringt als Brandopfer, als Feueropfer lieblichen Wohlgeruchs für den Herrn dar: einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer,
Num 29:37 dazu das Speiseopfer und die zugehörigen Trankopfer für den Jungstier, den Widder und die Lämmer entsprechend ihrer Zahl, wie die Vorschrift verlangt,
Num 29:38 ferner einen Bock als Sündopfer, abgesehen von dem immerwährenden Brandopfer nebst seinem Speise- und Trankopfer.
Num 29:39 Dies sollt ihr für den Herrn an euren Festen herrichten außer euren Gelübdeopfern und freiwilligen Gaben an Brand-, Speise-, Trank- und Friedopfern!"

 

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